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Mittwoch, 18. Januar 2012

Klage gegen HSBC i.S. Madoff beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht


Beim Landgericht Frankfurt am Main ist seit dem 31.12.2011 eine Klage gegen die HSBC Bank of Bermuda Limited, Grand Canal Harbour, 1 Grand Canal Pl, Dublin 8, Irland, sowie die HSBC Trinkhaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf anhängig. Hintergrund ist der Erwerb von Fondsanteilen des Thema Hedged US Equity Fonds durch einen deutschen Privatanleger. Der Kläger der von RA Matthias Schröder, LSS Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, vertreten wird, klagt ca. EUR 650.000,00 ein. Die Klageforderung hängt mit dem Betrugsfall des New Yorker Börsenmaklers Bernard Madoff (fortan: Madoff), der, wie im Dezember 2008 bekannt wurde, seit den 80er Jahren durch seine Firma Bernard L. Madoff Investment Securities LLC (fortan: BMIS) ein breit angelegtes Schneeballsystem betrieben hatte. Von diesen betrügerischen Verstrickungen blieben auch deutsche Anleger nicht verschont. Denn der hier streitgegenständliche irische „Thema Fund“, in den zahlreiche in Deutschland vertriebene Dachfonds, institutionelle Anleger und Privatanleger investierten, ist von den Machenschaften direkt betroffen. Die mit dem Portfoliomanagement betraute Bank leitete diese Aufgabe nach Auffassung des Klägers an BMIS weiter. Da auch die Depotbank des streitgegenständlichen Fonds die Verwahrung der Vermögensgegenstände an die BMIS übertrug, konnte Madoff eingenommene Gelder ohne Umwege in sein Schneeballsystem investieren. Deutsche Anleger wurden einerseits mittelbar geschädigt, indem sie in Dachfonds investierten, die wiederum Teilbeträge in die Madoff-infizierten Fonds wie den hier streitgegenständlichen irischen Thema Hedged US Equity Funds (IE 0030487957) investierten. Die genauen Umstände der Verflechtungen der Investmentfonds mit dem System Madoff sind auch 2,5 Jahre nach der Aufdeckung des Madoff-Skandals nicht in allen Einzelheiten geklärt. Die mit der Verwahrung betraute Depotbank hat einen Unterverwahrer eingesetzt, hinter dem Madoff gestanden hat. Dabei handelte sie den der Depotbank obliegenden Pflichten zuwider. Denn die Einschaltung einer rechtlich und organisatorisch getrennten neutralen Stelle in Form der Depotbank soll den tatsächlichen Bestand des Sondervermögens garantieren und die Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung der Geschäfte im Interesse der Anleger sicherstellen. Zu den Aufgaben der Depotbank gehören u.a.: -die Verwahraufgabe nach § 24 InvG; die Zahlung und Lieferung aus dem Kauf, Verkauf sowie Verwaltung von Vermögensgegenständen des Investmentvermögens nach § 25 InvG;    Überwachung zustimmungspflichtiger Geschäfte nach § 26 InvG; Übernahme von Kontrollaufgaben nach § 27 InvG. Das Portfoliomanagement des Thema Fonds wurde an BMIS übertragen. Das Gleiche tat auch die für den Fonds verantwortliche Depotbank. Da die Depotbank Zugriff auf das Depotvermögen hatte, konnte es überhaupt nur passieren, dass in den Vermögensaufstellungen und Rechenschaftsberichten des Fonds Vermögensgegenstände auftauchten, die tatsächlich nicht vorhanden waren. Mithin wird der Depotbank eine Pflichtverletzung und eine sittenwidrige Schädigung vorzuwerfen, da sie die aufgelisteten Pflichten ohne jede Kontrolle in die Hände eines Drittunternehmens gab. Laut Fondsprospekt ist die Bermuda Trust (Dublin) Ltd (Teil der Bank of Bermuda Group) die im Fondsprospekt benannte Depotbank des streitgegenständlichen irischen Thema Hedged US Equity Fonds. Da die Bermuda Trust Limited eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bank of Bermuda Limited ist, welche ihrerseits seit 2004 eine Tochtergesellschaft der HSBC Holdings Plc ist, sind die Verstöße –nach Auffassung des Klägers- dem Mutterkonzern über § 278 BGB zuzurechnen. Hierdurch wurde eine effektive Kontrolle des agierenden Fonds-Managers durch die agierende Depotbank unmöglich, da beide Aufgaben in einer Hand zusammenfielen. In den Fondsprospekten war die grundsätzliche Möglichkeit zur Übertragung der Aufgaben des Fonds-Managers und der Depotbank erwähnt. Die zu beauftragenden Dritten wurden namentlich nicht benannt. Es wurde im Fondsprospekt auch nicht erwähnt, dass es sich jeweils um Gesellschaften der Madoff-Gruppe handelte.

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